Dienstag, 6. September 2016

Fragen und Antworten zur Neugestaltung der Münchner Straße, zu Radwege und Schutzstreifen


Fragen und Antworten


Die Münchner Straße benötigt als Einkaufsstraße eine hohe Aufenthaltsqualität.

Eines ist klar, es gibt keinen allein seligmachenden Königsweg bei Verkehrslösungen. Dazu ist der Straßenverkehr mit den vielen Abhängigkeiten und Gegensätzlichkeiten zu komplex. Und daher ist die gewählte Lösung ein Kompromiss.


Warum eine dreispurige Lösung mit Schutzstreifen?

Die dreispurige Lösung nimmt keinen Straßenraum weg. Es werden lediglich die Flächen neu verteilt. 
Die Lösung trägt den häufigsten Unfallursachen mit Radfahrern im innerstädtischen Verkehr Rechnung.  
  • Die Geschwindigkeit der Autos ist reduziert. 
  • Die Radfahrer bewegen sich im Sichtbereich der Autofahrer. Auch an den Einmündungen der Seitenstraßen.
  • Die Schutzstreifen weisen Autofahrer auf die nötigen Anstände beim Überholen hin
  • Gehwegradler werden deutlich auf die Fahrbahnbenutzung hingewiesen
  • Und Fußgänger können die breite Straße einfacher und gefahrloser überqueren

 

Warum erst ein Provisorium ?

Ohne Fakten, keine vernünftige Entscheidung. Alles andere ist unredlich.
Man konnte Erkenntnisse und Erfahrungen sammeln und diese bewerten. 

Siehe hier...

Warum wurde an der Münchner Straße kein benutzungspflichtiger Radweg hinter den Autos angedacht?

Diese Planungen wurden schon vor Jahren durchgespielt. Es müsste der größte Teil des Seitenbereichs der Münchner Straße umgebaut werden und es würden viele Parkplätze entfallen.Es würde zig Millionen Euro kosten.

  • Eine solche Radführung befände sich permanent im Konflikt mit den von den parkenden Autos zu den Geschäften querenden Fußgängern. 
  • Radfahrer auf zurückgesetzten Radwegen sind bei Einmündungen höchst gefährdet.
Die Straßenverkehrsordnung sagt: „Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichend Fläche für den Fußgängerverkehr zur Verfügung steht.“
Betrachtet man sich den Bereich zwischen den Geschäften und den parkenden Autos, so ist es offensichtlich, dass für eine regelgerechte Radführung schlicht und einfach zu wenig Platz ist. Es gibt noch weitere Argumente.



Sind Radfahrstreifen und Schutzstreifen Radwege?

Nein, Radwege und Radführungen können nicht nach gutdünken angelegt werden.

Für die Ausführung von Radführungen gelten die Vorgaben
  • der Straßenverkehrsordnung 
  • der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift  
  • sowie die Regelwerke zur Umsetzung wie z.B. „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA“

 

Sind Radfahrstreifen und Schutzstreifen Radwege?

Ja und Nein. Beides sind Radführungen auf der Fahrbahn. Also im Sichtbereich der Autofahrer.
  • Radfahrstreifen sind sozusagen Radwege auf der Fahrbahn. Sie können auf ausreichend breiten Fahrbahnen angelegt werden. 
  • Sie sind bis zu 1,85 Meter breit und durch ein blaues Symbol als benutzungspflichtig markiert.
  • Schutzstreifen sind KEINE Radwege. Sie markieren einen für Radfahrer vorgesehenen Fahrbahnteil.
  • Sie sind bis 1,50 Meter breit
  • Sie können auch auf schmäleren Fahrbahnen angelegt werden.

Sind Schutzstreifen Radwege 2. Klasse?
Nein, Schutzstreifen sind ein wichtiges Element der Radführung. Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn und führen im Mischverkehr Radfahrer im Sichtbereich der Autofahrer. Im Sichtbereich der Autofahrer fahren nachweislich Radfahrer am sichersten.

  • Schutzstreifen zeigen den Radfahrern: hier kann man Rad fahren. 
  • Den Autofahrern: hier fahren Menschen Fahrrad.

Sind Schutzstreifen gefährlich weil sie in der „Türöffungszone“ der parkenden Autos verlaufen?
Im Straßenverkehr gilt das Rechtsfahrgebot. Dh. auch ohne Schutzstreifen fährt man als Radfahrer in der „Dooring“ Zone. Grundsätzlich gilt: mindesten 80 Zentimeter Abstand zu parkenden Autos.
  • Der ordnungsgemäß angelegte Schutzstreifen hat Abstandslinien zu den Autos. 
  • Schutzstreifen weisen Autofahrer auf den Radverkehr deutlicher hin als keine Markierung.
Fahren auf Schutzstreifen erfordert, wie generell im Straßenverkehr, ein vorausschauendes Fahren.
Dazu gehört: 

  • Den Schutzstreifen in ganzer Breite zu nutzen. 
  • Bei ausparkenden Autos oder wenn der Schutzstreifen blockiert ist, rechtzeitig Handzeichen geben und nach Schulterblick in der fließenden Verkehr wechseln und das Hindernis passieren.
  • Dies gilt auch beim Linksabbiegen.

Sind alle Radwege benutzungspflichtig?

Nein, benutzungspflichtige Radwege sind durch die blauen Radwegschilder gegenzeichnet.
Die Benutzungspflicht ist an Kriterien wie:

  • Fahrbahnbeschaffenheit 
  • nötige Breite  
  • frei von Hindernissen
  •  eindeutige Wegführung gebunden

Gibt es Gehwege auf denen man Rad fahren darf?
Ja, diese Gehwege sind mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet.
Achtung! Es gilt Schrittgeschwindigkeit.

  • Hier herrscht Wahlfreiheit, KEINE Benutzungspflicht!

Warum gibt es in Dachau Gehwege mit Markierungsstreifen, die offensichtlich für Radfahrer gelten sollen?

Diese Wege sind nicht breit genug für „echte“ Radwege. Da hier offensichtlich von wenigen Fußgängern ausgegangen wird, wurde erlaubt Rad zu fahren. Angezeigt durch die Markierung.
  • Hier herrscht Wahlfreiheit, KEINE Benutzungspflicht! 
  • Die Führung ist an Einmündungen durch Farbe markiert.
ACHTUNG! Diese Nicht-Benutzungspflichtigen Radwege sind trügerisch und nicht ungefährlich:
  • Es muss immer mit Fußgänger und querenden Autos gerechnet werden! 
  • Radfahrer müssen gegebenenfalls die Geschwindigkeit erheblich reduzieren (bis Schrittgeschwindigkeit).

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