Mittwoch, 15. Mai 2019

Radkonzept für Dachau - Ein Zwischenfazit

Folgende Punkte sind für uns besonders wichtig.
 
Es ist die Miteinbeziehung des Faktor "Qualität der Radführungen".
Was ich meine soll ein Beispiel aus dem Workshops zeigen.

In der Arbeitsgruppe wurde über eine Verbindung in Richtung Stadt-Mitte diskutiert. Dabei wurde geäußert, es gäbe ja einen "FUSS-Weg" der von verschiedenen Teilnehmern der Arbeitsgruppe wohl auch häufig mit dem Rad genutzt wird. Es wären lediglich ein, zwei Stellen zu verändern um einen gute und sichere Verbindung abseits von befahrenen Straßen zu ermöglichen.

Diese Diskussion ist gefährlich. Denn plötzlich wird ernsthaft - es geht immer noch um RAD-Verkehr - über einen FUSS-Weg und dessen Benutzung gesprochen. Es besteht die Gefahr, dass schleichend die Aufgabe des Radkonzepts verwässert wird. Das heißt, wir haben dann schon wider genau das gleiche Problem wie wir es in Stadtgebiet aktuell haben. Nämlich eben KEINE Radführungen sondern FUSS/RAD-Wege auf denen der Radfahrer nur GAST ist. Das Thema zeig noch zusätzliche Brisanz betrachtet man sich den rapide zunehmenden Radverkehr mit Pedelecs mit den ganz speziellen Anforderungen.

Ich denke die Aufgabenstellung ist klar. Es gilt eine Planung für:
  • zielführende
  • sichere
  • weitgehend barrierefreie
Radführungen und Verbindungen und keine Minimallösungen.

Auch das Argument, Lösungen für "schwächere" Radfahrer anzubieten ist fraglich. Es ist zu bedenken, dass ein unsicherer Radfahrer ein weit höheres Sicherheitsrisiko für Fußgänger im Mischverkehr darstellt als ein geübter Radfahrern. Bei solchen Lösungen sind Konflikte vorprogrammiert.

Bei der im Netzentwurf aufgezeigten Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenrouten sind möglicherweise auch die unterschiedliche bauliche Qualität gemeint. 
Unabhängig davon empfehlen wir dringend in den weiteren Planungsschritten mit "Qualität" die Art der Radverkehrsanlagen und ihre Ausführungen genau zu definieren. Dies ist klar durch die Regelwerke (StVO, VwV-StVO und ERA) definiert.
Zu den Radverkehrsanlagen gehören in Reihenfolge der Relevanz in Bezug auf Bau- / Befahrqualität für den Radverkehr:
  1. Benutzungspflichtige Radwege für Radfahrer mit den StVO-Zeichen 237 , 240 , 241 , also Radwege und Radfahrstreifen
  2. Fahrradstraßen mit Zeichen 244

Und erst dann kommen GEHWEGE die für Radfahrer freigegeben sind. Sie sind nicht benutzungspflichtig und zwingen den Radfahrer zu Schrittgeschwindigkeit. Diese sind KEINE Radführungen im Sinne der StVO.
Daher können solche Lösungen keinesfalls als  „Minimallösung“ im Sinne des Radkonzept gesehen werden. Die Regelwerke sagen dies auch ganz deutlich. 

Damit sind wir auch schon beim Mischverkehr. Also das, was der Gesetzesgeber (solange es keine Änderung der Verkehrspolitik gibt) durchaus wünscht. Und hier muss gelten, Radverkehr muss gut sichtbar und für Autofahrer als zu akzeptierender Partner erkennbar sein.

Zusammengefasst:
Das Radkonzept muss als Ziel beinhalten:
  1. Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur nach den oben genannten Kriterien im zu beschließenden Radnetz.
  2. UND Lösungen für ein verträgliches Fahren im Mischverkehr.
  3. Weiterentwicklung und Lückenschlüsse des Radnetz der zukünftigen Stadtentwickung folgend. 
  4. Permanente Aufklärung und Marketing für ein sicheres, tolerantes Miteinander im Straßenverkehr.

Es sollte im weiteren Projektverlauf immer wieder verdeutlicht werden. Es geht  bei unserem Radkonzept genau darum eine Planung zu realisieren bei der der Radfahrer KEIN Bittsteller mehr ist. Ich habe irgendwo das Wort Gleichberechtigung gelesen. Darum sollten die zukünftigen Beratungen und Planungen diesem Ziel folgen.